H-Kennzeichen

Sobald ein Fahrzeug 30 Jahre alt ist, genauer gesagt, vor 30 Jahren erstmals für den Straßenverkehr zugelassen worden ist, gilt es in Deutschland als Oldtimer und ermöglicht es dem Besitzer, das H-Kennzeichen für Oldtimer zu erwerben.

Vorteile des H-Kennzeichens

Die Vorteile mit einem H-Kennzeichen sind die günstigere KfZ-Steuer und Kfz-Versicherung sowie die Erlaubnis, Umweltzonen auch ohne grüne Plakette befahren zu dürfen. Außerdem kann die Anschnallpflicht entfallen, da Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung keine Sicherheitsgurte besaßen, nicht zwingend nachgerüstet werden müssen.

Voraussetzungen

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die ein Oldtimer erfüllen muss, damit er das begehrte Kennzeichen erhält. Neben den bereits erwähnten 30 Jahren Lebensdauer ist ein Oldtimer-Gutachten erforderlich, das anerkannte Sachverständige z.B. beim TÜV oder der DEKRA ausstellen können. Dieses Gutachten erhalten Fahrzeuge, die einige bauliche Voraussetzungen erfüllen, die allerdings in der Zulassungsverordnung relativ vage definiert sind.

Grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand und fahrbereit sein muss. Größere Mängel und Gebrauchsspuren dürfen nicht vorhanden sein. In allen Hauptbaugruppen muss das KfZ dem Original entsprechen, Umbauten sind nur zulässig, wenn sie typisch für das Fahrzeug und zeitgenössisch sind. Tuning Umbauten und ähnliches führen somit in der Regel dazu, dass der Sachverständige das Oldtimer-Gutachten nicht erstellt.

Die Kosten für das Gutachten liegen bei TÜV und DEKRA bei etwa 100,- Euro, können aber je nach Aufwand etwas variieren.

Zulassung

Mit dem Gutachten in der Tasche, einer gültigen Hauptuntersuchung und den weiteren nötigen Papieren ist dann die Zulassung als Oldtimer und Erwerb des H-Kennzeichens beim Straßenverkehrsamt möglich. Folgende Unterlagen sind also erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Oldtimer-Gutachten
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
  • bisheriges Kennzeichen, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
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